Botschaft von Sri Lanka in Wien, Österreich
Adresse: 1040 Wien/Österreich. Rainergasse 1, 1040 Wien, Österreich
Stadt: Wien
Telefon: (+43-1) 5037988
Fax: (+43-1) 5037993
Website: http://www.slmfa.gov.lk/
E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: 9.00 bis 17.00 Uhr.
Einzelheiten: Der Controller für Einwanderung und Auswanderung in Colombo hat mit Wirkung vom 02.09.96 eine neue Serie maschinenlesbarer Reisepässe mit Möglichkeit zur digitalen Übertragung von Fotos und Unterschrift des Inhabers eingeführt, um den Austausch von Fotos zu verhindern. Anträge auf Formularen, die bei der Botschaft erhältlich sind, werden jeden Montag von der Diplomatic Bag bearbeitet und nach Colombo weitergeleitet. Der Controller für Einwanderung und Auswanderung benötigt etwa vier bis sechs Wochen, um einen neuen Reisepass auszustellen. Die Gesamtgültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Nach Ablauf eines Fünfjahreszeitraums wird der Reisepass auf Antrag um die restlichen fünf Jahre verlängert. Der Antrag auf einen neuen Reisepass sollte auf Formular „K“ gestellt werden und der alte Reisepass muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Die Gebühr für einen neuen Reisepass für fünf Jahre beträgt ATS 1860,-. Die Gebühr für einen neuen Reisepass anstelle eines verlorenen Reisepasses beträgt ATS 6020,-. Die Gebühren können nur in bar oder per Banküberweisung bezahlt werden. Die folgenden Anweisungen dienen als Orientierung beim Ausfüllen des Formulars „K“. Der Antrag auf einen Sri Lanka-Pass sollte korrekt ausgefüllt werden, um der Botschaft zu helfen, die Ausstellung des Passes zu beschleunigen. Richtlinien zum Ausfüllen des Antragsformulars. Anträge müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden und die Adresse und Telefonnummer enthalten. Der Beruf wird ggf. im Reisepass eingetragen. Dem Antrag sollte ein Nachweis des Arbeitgebers beiliegen, aus dem hervorgeht, welchen Beruf Sie ausüben. Die ausgefüllte Foto-Unterschriftskarte auf Formular IM35(B) mit zwei auf den Antrag geklebten Kopien von Farbfotos und einem zusätzlichen Foto sollte gemäß den Angaben im Antrag eingereicht werden. Die Bescheinigung des Antragstellers auf Seite 2 sowie die ordnungsgemäß ausgefüllte Fotounterschriftskarte (Formular IM35(B)) können von einem Arzt, Anwalt, Firmendirektor, Notar, Universitätsprofessor oder einer gleichgestellten Person mit Wohnsitz in Österreich unterzeichnet werden. Kinder, deren Namen bereits im Reisepass aufgeführt sind oder deren Geburt bei der Botschaft registriert wurde, werden auf Antrag entweder in den Reisepass des Vaters oder der Mutter aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass Namen von Kindern nicht in die Reisepässe von eingetragen werden können Anträge auf Aufnahme der Namen minderjähriger Kinder müssen bei der Beantragung eines neuen Reisedokuments von derselben Person beglaubigt werden, die auch das Foto des Elternteils beglaubigt. Die aktuelle Passnummer des Antragstellers ist bei der Beantragung eines neuen Reisedokuments anzugeben Stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Dokumente beigefügt sind: (a) Formular „K“ (b) Foto-/Unterschriftskarte (IM35B) (c) Antrag auf Hinzufügung/Löschung von Kindern (d) Vorhandener srilankischer Reisepass, bei Verlust des Reisepasses eine Kopie des Polizeiberichts (e) falls verfügbar, Kopien des Personalausweises und eine Kopie der Geburtsurkunde.
